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Micha-H
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Micha-H: Offline

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Micha-H is on a distinguished road

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Datum: 17.04.2013
Uhrzeit: 10:54
ID: 49955



AW: BUV Versorgungswerk + private BUV? #11 (Permalink)
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Hallo Daniel,

die Architektenkammern der einzelnen Bundesländer haben ihre eigenen Satzungen und dadurch unterscheiden sie sich auch in manchen Bereichen. Die Aufgabenbereiche sind aber identisch und wenn wir über das Leistungsniveau bei einer Berufsunfähigkeit reden, ist das deutschlandweit recht ähnlich.

Hast du bereits einen Rentenbescheid von der AKBW bekommen? Daraus würde auch die zu erwartende BU-Rente hervorgehen. Falls nein, hab ich dir an diese Antwort einen nützlichen Pressetext des WIA mit entsprechender Leistungsübersicht angehängt.

Daraus geht hervor, dass in jedem Fall gegenüber dem vorherigen Einkommen die BU-Rente aus dem Versorgungswerk im Fall der Fälle eine sehr große Lücke hinterlassen wird. Wie in der gesetzlichen Versorgung wird man damit allein nur schwer über die Runden kommen.
Deine Annahme ist daher leider gänzlich falsch, habe ich jedoch schon sehr häufig so wahrgenommen.

"Das Problem was ich sehe ist, sollte man mal nicht mehr als Architekt arbeiten wird man wohl keine "normale mehr bekommen" (Krankheitsgeschichten sammeln sich ja bei fast jedem an mit zunehmendem Alter)."
Deshalb sollte man sich so früh als möglich um dieses Thema kümmern. Dann ist auch der Preis wesentlich günstiger. Aber genau aus dem von die beschriebenen Grund wurde im vergangenen Jahr die Architektenversorgung als ins Leben gerufen. Ein Rahmenvertrag für private Verträge wie es in anderen Branchen längst üblich ist ( Presseversorgung, Metall-Rente,... ). Bei der privaten BU wird über die Architektenversorgung u.a. eine Variante angeboten, die lediglich eine Gesundheitsfrage zu schwerwiegenden Aspekten abfragt und eben nicht die gesamten gesundheitlichen Problemchen die, wie du sagst im Laufe des Lebens auch ganz normal sind.

"Ob in diesem Fall die Versorgungswerks BU weiterbestehen kann oder dann quasi erlischt, habe ich von denen auch keine richtige Antwortbekommen."
Ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Aussage richtig verstanden habe, aber beim Versorgungswerk gibt es keine Gesundheitsfragen. Hier handelt es sich um einen Pflichtbeitrag infolge dessen du dann aufgenommen bist.

Weitere Informationen gerne unter meinem Xing-Profil oder unter architektenversorgung.de

Viele Grüße,
Michael

Geändert von Kieler (17.04.2013 um 13:12 Uhr). Grund: ich denke einmal verlinken reicht...

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