Einzelnen Beitrag anzeigen
dk0815
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 12.02.2004
Beiträge: 99
dk0815: Offline

Ort: Karlsruhe

dk0815 is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 17.04.2013
Uhrzeit: 12:26
ID: 49959



AW: BUV Versorgungswerk + private BUV? #13 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo Michael,
wenn ich dich recht verstehe, geht es darum die dann also doch entstehende Lücke zwischen BU-Niveau Versorgungswerk und tatsächlichem Einkommen zu schließen.

Wenn ich mir den Versorgungswerksausdruck ansehe, erscheint mir der Unterschied nicht so gravierend. Dies liegt aber wohl eher daran, daß im Bereich der angestellten Architekten im klassischen Architekturbüro das Lohnniveau eher nicht so berauschend ist und somit "zwei kleine Zahlen nen kleineren Unterschied" haben.
Insgesamt muss man tatsächlich den vermeintlichen "Gesamtbedarf" im Auge behalten.

Die zwei anderen Punkte führe ich noch einmal ein bisschen aus. Jemand der in einer anderen Branche tätig ist, bezahlt seine Rentenversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung. Dort hat er nach 60 Beitragsmonaten Anspruch auf die gesetztliche Erwerbsminderungsrente. Diese ist aber nicht auskömmlich deshalb ist hier eine private BU sehr wichtig. Sie muss aber insgesamt nicht so hoch sein, da vorausgesetzt die 60 Monate sind um durch private BU + Erwerbsminderungsrente das vorherige Lohnniveau erreicht werden sollte.

Wenn jetzt jemand im VW ist, hat er in der Regel bei der Deutschen Rv nichts mehr oder nur sehr wenig an Beitragsmonaten stehen. Dies bedeutet verläßt er sich nur aufs VW und arbeitet irgendwann nicht mehr als Architekt muss er dann ja wieder zurück in die Deutsche RV. Der BU Anspruch beim VW gilt wohl noch weiter sinkt aber stetig, wenn keine Beiträge mehr bezahlt werden. Da er aber in der Regel dann auch nicht/nicht mehr über die 60 Beitragsmonate verfügt, wird er sehr lange auch keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben (fast 5 Jahre wenn noch ein bisschen was steht). Also ist für diesen Fall wohl eine sehr hohe private BU nötig, da man davon ausgehen muss das diese den gesamten Bedarf abdecken muss.

Wenn nun schon einige Zeit verstrichen ist wird man wohl eher keine mehr bekommen, bzw. die Beiträge sind sehr hoch da ein 100 % Lebensunterhalt finanziert werden muss.

Ich für mich habe auch noch nicht den endgültig richtigen Schluss erkannt. Hatte eine zeitlang die Idee ne private nebenher laufen zu lassen, bis quasi klar ist daß man Architekt bleibt bzw. für den Fall kein A. mehr zu sein schon eine besteht und man nicht Riesenbeiträge bezahlen muss.
Ist aber alles mit Kosten verbunden und man verbrennt evtl. viel Geld bzw. viele Fragezeichen. Zu guter Letzt muss man ja festhalten, daß wenn man Architekt bleibt und immer ins VW einbezahlt auch der Bu Anspruch mit der Zeit steigt.

Bin mal auf weiter Meinungen gespannt.
Gruss Daniel

Mit Zitat antworten