Baurecht-Fall: Architekt weist Bauherrn auf Schaden hin. Befreiung möglich?
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Hallo liebe Komilitonen und Komilitoninnenm,
folgender Fall wir bei uns in Baurecht durchgenommen:
VOB wird angewandt. Ein Architekt sagt dem Bauherrn, dass ein Schaden durch dessen Ausbauarbeiten durch den Rohbauer der Dachterrasse entstehen kann, wenn er nicht die teurere richtige Dämmung verwendet und diese innenseitig statt von aussen dämmt und es Wärmebrücken geben wird, also Schimmelgefahr in der Zukunft möglich. Der Bauherr will Geld sparen und entscheidet sich für die geldsparende Variante. Ist der Architekt befreit davon, wenn er den Bauherrn ausdrücklich mündlich und schriftlich darauf hingewiesen hat? Kann der Architekt noch haftbar gemacht werden?
In welchem Gesetzbuch finde ich etwas passendes zu so einem Fall?
Ich hab bald Klausur..wer kann helfen?
Grüße und Danke!!!!
Geändert von svenco (10.06.2013 um 18:49 Uhr).
Grund: vergesslich..
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