Du musst Dich beschäftigen mit den Themen Gebrauchsklassen noch DIN EN 335-1
und Dauerhaftigkeitsklassen nach DIN EN 350-2 und natürlich der DIN
68800 (Holzbaunorm)
Durch die freie Bewitterung bist Du irgendwo in der Gebrauchsklasse 3 und das
Holz müsste somit in Dauerhaftigkeitsklasse 1-max. 3 (sehr dauerhaft bis mäßig
dauerhaft gegen Pilzgefahr) einzuordnen sein. Fichte und Tanne fielen da schon
raus aber auch europ. Lärche/Douglasie.
Machbar ist natürlich immer vieles, Fachwerkbauten gibt´s ja auch nicht erst
seit gestern, der Preis wird trotzdem ein hoher Instandhaltungsaufwand sein.
Nach der neuen Holzbaunorm bist Du als Planer verpflichtet baulichen
Holzschutz grundsätzlich anzuwenden. Baulicher Holzschutz ist also der Regelfall
und chemischer Holzschutz der zu begründene Ausnahmefall.
Neben den erwähnten Normen ist
Holzfragen.de eine sehr erschöpfende
Infoquelle sich dem Thema zu nähern.