AW: Baurecht-Fall: Architekt weist Bauherrn auf Schaden hin. Befreiung möglich?
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Ich kann nicht die "richtige" juristische Antwort auf eine Klausurfrage aus der Pistole schießen, möchte aber zu der Frage aus der Praxis anmerken, dass man Innendämmungen mit zugelassenen Systemen theoretisch auch schadensfrei ausführen kann.
Grundsätzlich ist es schon wichtig, dass der Architekt den BH schriftl. auf mögliche Folgen von nicht regelkonformen Ausführungen hinweist, wenn dieser sie unbedingt will. Die ausführende Firma wird sich mit Bedenkenanmeldungen dann noch einmal absichern. Der Bauphysiker wird seine Zustimmung möglicherweise einfach nicht geben und sich auch mit einem Schrieb von Haftungsfolgen freistellen.
Man kann auch zu einer solchen umstrittenen Frage eine Entscheidungsvorlage machen, in der man die Kostenaspekte und die techn. Alternativen mit allen Fürs und Widers gegenüberstellt. Dann hat man im Ergebnis die Aufklärung des Bauherrn und seine Entscheidung mit Unterschrift auf einem einzigen Blatt Papier.
T. |