Social Bookmarks:
für öffentliche Gebäude gilt nach DIN 18040-1, 4.2.3:
Die barrierefreie Erreichbarkeit Ist gegeben, wenn Erschließungsflächen unmittelbar an den Eingängen nicht stärker als 3 % geneigt sind, andernfalls sind
Rampen oder Aufzüge vorzusehen; bei einer Länge der Erschließungsfläche bis zu 10 m ist auch eine Längsneigung bis zu 4 % möglich. |