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Hallo Liebe Forumteilnehmer,
ich möchte in kürze anfangen ein Einfamilienhaus zu bauen. Das Grundstück hat ein Hanglage über 3m, bei einer breite von 18 metern. Die Planung war über 3 Stockwerke. Das Untergeschoss als Keller und die restlichen als EG und OG. Im vorfeld hatte der Architekt gemeint dass der Keller "definitive" kein Vollgeschoss werden würde und die restlichen Stockwerke ein Vollgeschoss. Nun haben wir vom Bauamt ein Schreiben kommen, worin sie dies nicht so sehen. Nach Gesprächsversuchen hatte ich jetzt eine Auseinandersetzung mit dem Archtitekten. Ich werde ihn natürlich nochmals kontaktieren. In der Zwischenzeit wollte ich eure Meinung dazu einholen. Im Bebaungsplan sind 2 Vollgeschosse erlaubt. Laut der Bauordnung von Hessen muss im mittel nicht mehr als 1,40 meter von der Kellerdecke Oberkante aus dem Natürlichen Geländeverlaufen, raus schauen. Für die drei Wände verstehe ich dies auch. Jedoch ist an der vierten Wand die Garage angebracht und hinter der Garage fängt wieder das Natürliche Gelände an weiter zu verlaufen. Ich werde hierzu auch die Ansichten anhängen. Ist laut eurer Meinung das Keller ein Vollgeschoss. Danke & Grüße |