Thema
:
Streit Vollgeschossigkeit
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k-roy
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k-roy: Offline
Beitrag
Datum: 21.06.2013
Uhrzeit: 10:45
ID: 50317
AW: Streit Vollgeschossigkeit
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2
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das Thema sollte doch der Architekt direkt mit dem Bauamt abstimmen, das wäre am fruchtbarsten.
Man muß dann einen rechnerischen oder zeichnerischen Nachweis führen.
k-roy
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