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Wenn das Gelände gerade in einem Winkle abfallen würde, könnte man genau die Hälfte des Höhenunterschieds beider Seite nehmen. Der dürfte die 1,4m nicht überschreiten. Da das aber meistens nicht der Fall ist und das Geländer auf den zwei Seiten des Gebäudes dazu auch noch unterschiedlich abfallen kann, ist dies genau der Punkt, bei dem man mit den Behörden "verhandeln" muß...
In einigen BauO wird auch explizit von der neu erstellten Geländeoberfläche gesprochen. D.h. dadurch erhöht man ggf. den eigenen Spieraum. |