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archinform hat eigentlich die westenlichen Links für weiterführende Informaitonen gepostet.
Tatsächlich ist für uns aber nicht klar, ob es sich bei Deiner Frage um Nutzflächen nach DIN 277 handelt - das ist die Grundlage für uns Architekten, oder um die Wohnfläche nach DIN 283 - das wäre für Markler relevant...
In keine Fall dürfte die Küche zum halben Zimmer werden, es sei denn die Fläche ist kleiner als 10m² und Mindestbreite von 2,10 m über 2/3 der Grundfläche wird nicht erreicht.
Und warum sollten "gemauerte Badablagen / Wanne / Dusche" nicht mitgerechnet werden? Das ist doch nutzbare Fläche... |