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TappAr
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TappAr will become famous soon enough TappAr will become famous soon enough

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Datum: 25.06.2013
Uhrzeit: 12:59
ID: 50351



AW: Streit Vollgeschossigkeit #7 (Permalink)
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ahoi,

auch beim Haupthaus gilt zunächst mal das natürliche Gelände. Schlecht ist natürlich, wenn sich das Gelände so "windet", dass zu große Bemessungsflächen entstehen.

die Formel ist: H i.M. = Summe Aw / Summe L

d.h. Summe der Außenwandflächen über nat. Gelände geteilt durch die Summe der zugehörigen Wandlängen (kann man auch Umfang nennen).

ich war eben mal so frei, deine bilder runterzuladen und den nachweis zu versuchen.

1.Gesamtobjekt (Haus+Garage)

NO Aw=6,04m² L=16,67
NW Aw=8,98m² L=9,67
SO Aw=13,14m² L=9,67
SW Aw=31,88m² L=16,67

H i.M.= (6,04+8,98+13,14+31,88) / (16,67+9,67+9,67+16,67) = 60,04/52,68
H i.M. = 1,139m < 1,40m

aber Allgeier/von Lutzau schreiben in ihrem Kommmentar zur HBO, dass Trakte unterschiedlicher Geschossigkeit separat zu bewerten sind, somit

2. Haus ohne Garage

NO Aw=4,66m² L=11,17
NW Aw=8,98m² L=9,67
SO Aw=13,14m² L=9,67
SW Aw=22,36m² L=11,17

H i.M.= (4,66+8,98+13,14+22,36) / (11,17+9,67+9,67+11,17) = 49,14/41,68
H i.M. = 1,18 < 1,40m

Passt also auch für das Wohnhaus. (Garage im Übrigen nur 1.08m)
Kleiner Abweichungen durch skalieren natürlich nicht ausgeschlossen.

Deinem Architekt muss ich also zunächst erst mal recht geben.

Aber mal folgende Fragen in den Raum geworfen:

Wird eine Bemessungshöhe evtl. im B-Plan vorgegeben?

Gibt es für Euer Grundstück einen Bebauungsplan?
Falls ja, von wann ist er? Es ist nämlich immer auf den Berechnungsmodus der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes abzustimmen. Ist der Bebauungsplan älter und fällt z.B. in den Geltungsbereich der '93er HBO oder einer anderen habt Ihr ein Vollgeschoss, wenn Ihr die Kritierien von anno dunnemals nicht erfüllt.

Gespräch Bauaufsicht suchen und Berechnungsmethodik erklären. Habe schon erlebt, dass die mal falsch gerechnet oder gemessen haben.

Früher gab es in Hessen (ich müsste aber noch nachsehen, ob das noch so ist) eine Art städtebaulichen Freibrief, dass ein Untergeschoss, auch wenn es den rechnerischen Nachweis erfüllt, auf Grund seiner städtebaulichen Wirkung entsprechend anders eingestuft werden kann. Auch das ist mir vor Jahren schon untergekommen.

Tapp
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da stemmen wir ein loch inne wand, betonieren mit gips ein flacheisen dran und spritzen das am ende mit ortschaum aus ... das hält 100 jahre. da hamse mein wort!

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