Guten Morgen!
für ein bereits genehmigtes Gebäude (Mittelgarage + Lager/Abstellräume darüber) stellt sich heraus, dass nun doch eine Teilunterkellerung gewollt ist. Das genehmigte Bauvorhaben wird unwesentlich berührt, Treppenabgang und Kellerraum ohne Aufenthaltsraum. Der Statiker hat den Keller bereits berücksichtigt. Bauausführung hat noch nicht begonnen.
Wie gehts nun weiter? Bedarf es zwingend eines Nachtrag- Bauantrages? Dann werden aber nur die geänderten bzw. hinzu kommenden Bauvorlagen abgegeben (Grundriss EG+KG, Schnitt(e))?
Besten Dank schonmal!