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hier muss auch ein wenig auf die vorgaben der bauordnung achten. aus nrw (hier allerdings aus dem sonderbaubereich) kenne ich das so, dass manche bauordnungen (meist die älteren) die offene außentreppe in stahlbauweise nicht kennen, und dann die anforderungen an treppenräume kompliziert übertragen werden müssen. ggf. kann auch schon mal eine abweichung erforderlich sein; die geht aber meist, unter bezug auf die mustbauordnung durch.
"gkl 3" deutet aber schon auf eine modernere fassung hin.
Tapp
__________________ da stemmen wir ein loch inne wand, betonieren mit gips ein flacheisen dran und spritzen das am ende mit ortschaum aus ... das hält 100 jahre. da hamse mein wort! |