Social Bookmarks:
Ich kenne aus anderen Branchen 48 Std/Woche Verträge, allerdings mit entsprechender Entrlohnung und einem Betriebsrat, der Überstunden dann nicht mehr zulässt. D.h. man wird tatsächlich "abgemahnt" wenn man Überstunden macht.
48 Stunden ist meines Wissens das gesetzlich zugelassene Maximum. Das Arbeitsrecht sieht einen maximal 8 Stunden Tag vor. Bei einer 6 Tagewoche kommt man auf 48 Stunden.
Bei einer Überschreitung muß ein entsprechender Ausgleich stattfinden.
Die Formulierung von mindestens 48 Stunden wäre daher wohl entgegen des Arbeitszeitgesetzes.
Viele werden jetzt aufschreien und feststellen, dass sie z.T. 70 Stunden pro Woche in unserer Branche arbeiten. Allerdings muß man dabei festhalten, dass diese Überstunden i.d.R. "freiwillig" geleistet werden.
Der AN müsste nämlich eigentlich an den AG herantreten und ihm mitteilen, dass er die an ihn übertragenen Aufgaben nicht in der vorgesehen Arbeitszeit erledigen kann... Und wer will das schon. Das hieße ja, dass man nicht so gut ist und länger als andere braucht. Eine schlechte Verhandlungsbasis für die nächste Gehaltserhöhung - möchte man meinen.
In vielen Fällen wird das auch so sein. In Anderen wird es aber auch geschätzt, wenn eine realistische Einschätzung stattfindet und entsprechend der Umfang angepasst werden kann.
Im Bekanntenkreis konnte ich jedenfalls feststellen, dass ein Chef in den seltensten Fällen jemanden zur Nachtarbeit verdonnert, wenn man konkret verlautbaren lässt, dass die von Chef gewünschten Änderungen nur duch eine Nachtschicht zu erbringen wären. Es wird dann i.d.R. einfach nochmal geprüft welche Änderungen wirklich wichtig sind... |