Zitat:
Zitat von Archimedes Eins gilt es festzuhalten: Wer in unserer Branche Dienst nach Vorschrift macht und nach 40 Stunden einfach den Griffel fallen läßt, der muss feststellen, dass er das Falsche studiert hat. 2-5 unbezahlte Überstunden pro Woche sollten normal und akzeptabel sein. |
Ich denke das gilt in jeder Branche. Bei zwei Überstunden pro Woche ist das nichtmal eine halbe Stunde am Tag - Abzüglich möglicher Privattelefonate, einem kurzen Blick in die Online-Nachrichten und sozialen Interaktionen mit Kollegen hat man dann eigentlich auch keine dem AG anzurechnende Überstunde gemacht...
Wer aber immer 60 Stunden pro Woche als Angestellter arbeiten muß, sollte auch dringend darüber nachdenken ob er alles richtig macht. (Es sei denn er wird entsprechend gut entlohnt...
)
Aber zurück zum Thema. Wenn ein Vertrag von
mindestens 48 Stunden spricht, halte ich das für eine bedenkliche Aussage - anders als 48 Stunden mit dem Zusatz, dass Überstunden anfallen können.
Eine klare Überstundenregel ist dabei Wünschnswert, d.h. in welcher Form können Überstunden abgebummelt werden.
Es gibt Büros, die den Zeitraum zum Abbummeln klar beschränken, da es Mitarbeiter gab, die über die Jahre so viele Überstunden angesammelt hatten, dass sie ganze Monate oder gar ein halbes Jahr hätten aussetzen können. Das ist auch für den AG ein nicht zu kalkulierendes Risiko und verleitet den ein oder anderen AN vielleicht sogar dazu, Überstunden nur zu machen um dann auch mehr Urlaub nehmen zu können.
Wenn Reisetätigkeiten zum Berufsbild gehören sollte auch dort genau geklärt werden, wie mit den Reisezeiten umgegangen wird.
Reisezeit gilt grundasätzlich erstmal als Freizeit...
Man kann ja ein Buch lesen oder ein Film gucken. - Es sei denn man lenkt das Auto oder Arbeitet tatsächlich.
Schwirig wird es bei Langstreckenflügen wärend der Arbeitszeit. Man hat nämlich ggf. garnicht die Möglichkeit bei einem 14 Stundenflug auch tatsächlich 8 Stunden zu arbeiten. Hat man dann also 8 Minusstunden auf dem Konto...?! Es gibt mindestens ein Urteil das besagen, dass dem AN durch die Reisetätigkeit keine Minusstunden entstehen dürfen. Bei einem 14 Stunden Flug müssen also 8 Stunden als Arbeitszeit angerechnet werden. Es hadelte sich allerdings um den öffentlichen Dienst, wenn ich mich recht erinnere.
Wenn man nachts fliegt und vorher gearbeitet hat gilt das nicht mehr - da kann man nur hoffen, dass man Business Class fliegen darf - aber das ist auch eher eine seltenheit geworden...