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Sollte schon möglich sein, einen potentiellen Arbeitgeber auf ein inakzeptables Angebot aufmerksam zu machen und ihm die Möglichkeit zum Nachbessern zu geben.
Ein Arbeitsvertrag ist ja keine einseitige Angelegenheit, sondern ein Vertrag zwischen zwei Parteien auf Augenhöhe, die beide dadurch Rechte und Pflichten haben. Sollte jedenfalls so sein. |