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Archimedes
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Datum: 08.08.2013
Uhrzeit: 20:15
ID: 50642



AW: fortbildung während der elternzeit #4 (Permalink)
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Wenn Du auch Elterngeld beziehst, mußt Du Deine berufliche Tätigkeit auf max. 30 Stunden die Woche reduzieren. Wie Du diese einteilst und was Du beruflich machst, ist normalerweise freigestellt.
Einnahmen in der Elternzeit werden auf das Elterngeld angerechnet. Max. 1.800 Euro/Monat sind als Elterngeld möglich, dafür müßtest Du allerdings vorher mind. 2.770 Euro/Monat netto verdient haben und im besagten Zeitraum keine Einnahmen erzielen.
Ansonsten normalerweise 65% vom mittleren Nettolohn der letzten 12 Monate abzgl. Einnahmen während der Elternzeit.

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