Freiberufler zur EÜR auch eine Einkommenssteuererklärung nötig? Sagt Finanzamt...
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Hallo liebe Kollegen,
ich bin seit einem Jahr Berufseinsteiger und bin als Freiberufler tätig. Ich habe nun meine Einnahmeüberschussrechnung (kurz: EÜR) per WISO bla bla eingetippt und per Internet abgeschickt. Auch als Postbrief...sicherheitshalber.
Nun sagt mir das Finanzamt am Telefon, ich sei auch zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Sie hat mich am Telefon behandelt wie einen Kriminellen..also bitte..Uli Hoeneß wird im September nicht mal mehr der Prozess gemacht...
Zurück zum Thema...Stimmt dies mit der Abgabe einer Einkommenssteuererklärung? Ich bin doch kein Angestellter...Sonst hätte ich also doch ein Problem.
Das Programm hat nur das Abschicken der EÜR vorgegeben.
Liebe steuererklärende Kollegen..wer kann helfen?
Vielen Dank für eure Beiträge!
PS: Gibt es soetwas wie einen Lohnsteuerhilfeverein für Freiberufler? |