Zitat:
Zitat von Blumenschein Hallo zusammen,
Jeder Bewohner hat ein eigenes Bad, Schlafzimmer, Küchenzeile und ggf. noch ein weiteres Wohnzimmer. Darüber hinaus gibt es noch Gemeinschaftsräume für alle Bewohner.
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Nach meinem Verständnis plant ihr also einzelne Wohnungen.
Demnach müssten die Trennwände zw. den einzelnen einheiten als Trenwände gem. § 29 bzw.§ 30 LBauO NRW ausgeführt werden.
Da es sich um ein Gebäude mittlerer Höhe handelt, denke ich ihr müsst die Wand in F 90 AB ausführen.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Habt ihr keinen Brandschützer im Boot ?