AW: Trennwände in Wohneint feuerbeständig
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Hallo Blumenschein,
Das sollte eigentlich im Brandschutznachweis stehen. Nachdem es sich um eine Nutzungsänderung handelt muß ein Bauantrag gestellt werden und dazu gehört ein Brandschutznachweis der in Abhängigkeit von der Gebäudeklasse vom Entwurfsverfasser oder einem Brandschutzplaner/ Sachverständigen erstellt wird. |