AW: brandschutztechnische Bewertung Sanierung Holzbalkendecke im Bestand
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Wir hatten vor einiger Zeit so einen Fall, jedoch in Berlin.
Aus unserer Sicht stellte sich die Bauordnung so dar, dass man, so bald man Änderungen an einem Bauteil vornimmt, es auf den aktuellen Stand bringen muss. Das war bei uns wie bei Euch. Von obern wurde die Füllung und der Oberboden entfernt.
Da wir aber auf die Unterdecke in der Wohnung unten drunter keinen Einfluß hatten, haben wir bei der Baugenehmigungsbehörde angefragt.
Die hat dann entschieden, dass die Decke keinen höheren Brandschutz (F90) erfüllen muss.
Daher würde ich ableiten, dass man wenn man es auf den Stand der aktuellen LBO bringt, man sich keiner weiteren Sorgen machen muss. Wenn das zu aufwendig ist oder im Widerspruch zum Denkmalschutz steht, muss man es mit der zuständigen Baugenehmigungsbehörde im Einzelfall klären.
__________________ Grüße Michael
"Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?"
Ludwig Mies van der Rohe, 1964 |