AW: Trennwände in Wohneint feuerbeständig
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der verweis auf ein brandschutzkonzept ist prinzipiell richtig.
aber gebäude mittlerer höhe klingt für mich verdächtig nach RLP oder NRW. je nach gebäudeklasse und nutzung (evtl. ein "gebäude besonderer bauart"?) ist dort m.w. nicht unbedingt ein brandschutzkonzept erforderlich. das macht es für den entwurfsverfasser natürlich etwas schwieriger, da er schon bei der baueingabe bzw. dem entwurf auf mehr zu achten hat.
ich stelle mir das jetzt so vor, dass das wie folgt aussieht
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX X
X wohnung X wohnung X wohnung X gemeinschaft X treppenraum X
X wohnung X wohnung X wohnung X gemeinschaft X treppenraum X
X wohnung X wohnung X wohnung X gemeinschaft X treppenraum X
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX X
Flur
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX X
X wohnung X wohnung X wohnung X wohnung X wohnung X
X wohnung X wohnung X wohnung X wohnung X wohnung X
X wohnung X wohnung X wohnung X wohnung X wohnung X
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX X
das würde für mich folgendes bedeuten (ich nehme mal BauO-NRW):
1. Flur als notwendiger Flur; anforderung gemäß §38 "notwendige Flure"
2. Türen entsprechend der Vorgaben, spontan geschätzt "dichtschließend"
3. Stichflurlänge ggf. beachten
4. Trennwand zwischen den Wohnungen §30 "Trennwände" F90
5. Flurwand zu Gemeinschaft F30 (in der Regel wird so was in Glas ausgeführt)
6. Tür (theoretisch) dichtschließend
7. Treppenraum nach §37 "Treppenräume"
Also quasi wie ein normales Wohnhaus, nur eben barrierefrei.
Schwierigkeiten bereiten meist die Gemeinschaftsräume, da es durchaus Betreiber gibt, die auf eine zum Flur hin offene Lösung bestehen. Das liegt im Verhandlungsbereich mit Bauaufsicht und BRandschutzdienststelle.
Viel Erfolg.
Gruß Tapp
__________________ da stemmen wir ein loch inne wand, betonieren mit gips ein flacheisen dran und spritzen das am ende mit ortschaum aus ... das hält 100 jahre. da hamse mein wort! |