AW: Trennwände in Wohneint feuerbeständig
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Zunächst einmal der Unterschied Brandschutznachweis (BSN)- Brandschutzkonzept (BSK):
Ein BSK wird m.W. hauptsächlich für Sonderbauten und GK 5 gefordert. Es ist deutlich umfangreicher und ausführlicher als ein BSN gefordert und wird geprüft.
Ein BSN kann einfach in Formularform eingereicht werden - oder ähnlich aussehen wie ein BSK - wird aber nicht geprüft sondern muss nur eingereicht werden.
Sind die einzelnen "Wohnungen" von einem Flur einzeln betretbar oder gruppieren sich (wie in einer WG) die einzelnen Bereiche um einen Hauptraum? Eine Nutzungseinheit könnte ja auch immer aus z.B. einem Gemeinschaftsraum (zum Flur geschlossen!) und 4 Einzelbereichen bestehen. Dann müsste nur der Komplex zu anderen dieser Art (andere Nutzungseinheiten) Trennwände haben, nicht aber die einzelnen "WG-Zimmer".
Zeichnerisch ist sowas viel leichter darstellbar als in Text... ;-)
Wenn du mal einen Plan hochladen würdest, was dir so vorschwebt, wäre das einfacher zu beurteilen.
LG |