AW: Dachüberstand über Baugrenze erlaubt?
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ohhh, habe gerade im Bebauungsplan gelesen, dass das Vortreten von Gebäudeteilen, wie Vordächer vor die Baugrenze bis zu 1,00m zulässig ist.
Ansonsten steht es auch nochmal in der BauNVO (§23) - schon interessant, wie man sich seine Fragen auch selbst beantworten kann. |