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Ist Jemandem bekannt, ob es bei Klassenräumen in Schulen (hier Gesamtschule) eine Vorgabe gibt, dass man nur durchgehende Fensterbänder mit Brüstung machen darf?
Ausreichende Belichtung ist logisch, aber in den Schulbaurichtlinien kann ich zur Form der Fenster nichts finden, aber prinzipiell sind alle bekannten Schulgebäude ähnlich strukturiert (also quasi 90 bzw. 100 cm Brüstungshöhe, 1,50 bis 2,00 m Fensterhöhe und das möglichst über die ganze Klassenraumlänge mit wenigen Unterbrechungen durch Stützen).
Vielleicht kennt aber Jemand auch deutlich andere Beispiele, denn wir planen eine Fassade für Klassenräumen mit Brüstungshöhen von nur 40 cm, Fensterhöhen von 2,40 m (unten festverglast) und stark wechselnden Fensterbreiten 0,70 - 3,00 m mit festen Wandelementen von bis zu 1 m Breite dazwischen. |