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Hallo Zusammen,
hab eine Frage bezüglich Garagen?
Wann wird eine Garage zur Garage? Erst durch die Nutzung? Aktueller Fall: Offene Mittelgarage (Tiefgarage ca.250 m²) unter Wohngebäude wird so umgenutzt, dass lediglich max. 2 PKW´s dort geparkt werden. Der Rest wird als offene Lager- und Spielfläche genutzt.
Gelten hier trotz der Umnutzung und die Vorgaben der GaragenVO v.a. auch im Hinblick auf die Prüfungen §21 ?
Muss die Nutzungsänderung beim Bauamt eingereicht werden ?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
jericho
Geändert von jericho (12.09.2013 um 09:18 Uhr).
Grund: angaben korrigiert
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