Sonst keiner? Dann probiere ich es mal:
Zitat:
Zitat von terraplexx Hallo,
eine Frage: Wenn ich für die Zulassung in die Kammer zugelassen bin muss ich mich dort eintragen. |
Hä? Du stellst einen Aufnahmeantrag. Die prüfen dann deine Unterlagen (Abschuß, Berufspraxis etc.). Dann wirst du entweder aufgenommen oder auch nicht. Wenn du alle für die Zulassung notwendigen Unterlagen zusammen hast, dich aber nicht eintragen lassen willst, stellst du halt einfach keinen Aufnahmeantrag. Dann wirst du auch nicht eingetragen.
Zitat:
Zitat von terraplexx Kann ich mich zb. als sagen wir mal "XYZ Architektur" Büro eintragen welches aus mir (dann Architekt und bauvorlageberechtigt) und einer weiteren Person (Diplom Ingenieur) besteht?
Es geht vorallem um die Anerkennung von Referenzen, die jeder von uns in der Vergangenheit in anderen Büros gemacht hat und unter Umständen bei Wettbewerben angeben kann. |
Du trägst dich einfach als freischaffender Architekt ein. Kannst dir dann einen Büronamen geben. Mußt halt alles auf deinen Namen unterschreiben. Der Dipl.Ing. ist dann halt bei dir angestellt und kann sein Kram natürlich auch einbringen. Nur nicht gegenüber der Architektenkammer.
Zitat:
Zitat von terraplexx Wie sieht das rechtlich aus? oder mit wem kann ich darüber sprechen? Architektenkammer?
Welche Unternehmensform hat das Büro dann?
Fragen über Fragen vielleicht ging schonmal jemand diesen weg oder weiss wo ich Rat bekomme.
Danke |
Mit der Architektenkammer.
Als freischaffender Architekt bist du voll alleinverantwortlich. Du stehst mit deinem Privatvermögen für alles gerade.
Als
GmbH Gesellschaft mit einer bestimmten Summe. Glaube 25.000 Euro.