AW: Versorgungswerk und Architektenkammer, selbstständig im Studium
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Hast du beim Versorgungswerk angerufen oder woher weißt du das?
Praxissemster und 3 Monate "schein"selbstständige Tätigkeit zählen nicht!
Ich denke, ab der Tätigkeit nach dem letzten Studium zählt die Zeit! |