Zitat:
Zitat von Florian 4.) Und selbst wenn ich daneben liege und man Dich verklagen würde. Auf was sollte man Dich verklagen - allerhöchstens Unterlassung. Und das wird niemand in einem solchen Fall machen! Ein Finanzieller Schaden dürfte schwer nachzuweisen sein...
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Du magst Recht haben, mit wo kein Kläger, da kein Richter, aber in Zeiten wo Leute wegen eines 50 Cent Pfandbons fristlos gefeuert werden oder andere wegen harmlosem Musikdownload mit mehreren hundert Euro Strafe belegt werden, wäre ich trotzdem vorsichtig.
Es könnte eine Klage wegen Verletzung des Urbeberrechtes oder Verstössen gegen den Datenschutz etc. daraus konstruiert werden, wenn man dem ehemaligen Mitarbeiter schaden möchte.
Die Beschaffung von büroeigenen Daten ist ja quasi schon kriminell, da es eigentlich nicht erlaubt ist sich etwas vom Bürorechner auf private USB-Sticks, Festplatten oder CDs etc. zu ziehen.
Alles was man während der Arbeitszeit für den Arbeitgeber leistet ist dessen Eigentum und auch so zu behandeln. Dazu gehören auch selbstgestrickte Details.
Bei Bildern und Daten, die ohnehin auf frei zugänglichen Web-Sites veröffentlicht sind, sieht es sicher anders aus, weil die Jeder downloaden kann, aber auch hier ist das Urheberrecht anzuerkennen und die Quelle zu nennen.