Zitat:
Zitat von Archimedes Es geht um die Hauptschmutzwasserleitung eines neuen Gebäudes zum öffentlichen Kanalsystem, also nicht um Entwässerungen von Außenanlagen. Demnach gehören diese Leistungen in KG 400 und damit ist der Haustechniker von LPH 3-8 beauftragt. Der Architekt nimmt die Leitungen die im Erdreich bzw. unter der Bodenplatte liegen allerdings in seine Rohbauausschreibung auf, weil dieser Unternehmer die Erdarbeiten (Gräben) ausführen und die Rohre verlegen soll. |
Schon klar, wie sowas geht.
Nichtsdestotrotz gehören alle Leitungen in den AA in die KG 540 oder 230 bzw 220 und nicht in die 400. Üblicherweise nimmt man als Schnittstelle 1m vor Gebäudeaussenkante oder einen Revisionsschacht. Diese Schnittstelle sollte aber vertraglich fixiert oder aus Besprechungen protokolliert werden.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass derjenige, der diese Leitungen plant, dies auch komplett und nicht nur halb machen sollte.
Vielleicht hilft das hier etwas:
http://www.ghv-guetestelle.de/ghv/re...klar_regel.pdf