AW: Schnittstelle Architekt-Haustechniker
# 8 ( Permalink)
Social Bookmarks:
Hallo personal cheese,
danke für das hilfreiche Dokumente.
Um es für meinen Fall nochmal kurz deutlich zu machen:
Natürlich würde die Schmutzwasserleitung vom Gebäude zum öffentlichen Kanalnetz unter die KG 220 "nichtöffentliche Erschliessung" fallen. Wir erstellen aber in diesem Fall einen Anbau und die nichtöffentliche Erschliessung existiert bereits auf dem Grundstück und wir schließen über eine Länge von ca. 40 m das Schmutzwasser des Gebäudes an einen eigenen vorhandenen Schacht an.
Erst jetzt stellt sich raus, dass uns ca. 30 cm fehlen um ein noch ausreichendes Gefälle zu erreichen. Die 30 cm fehlen, weil der TGA-Planer in dieser Strecke noch einen Fettabscheider mit Probeentnahmeschacht eingeplant hat, der uns ca. 30 cm Höhe kostet.
Daraus kann sich nun die Notwendigkeit einer Hebeanlage ergeben (Nachtrag!).
Auch im anderen Fall wäre es reine Glücksache, weil niemand vor Baubeginn, auch nicht der Bauunternehmer, die verfügbare Anschlußhöhe kontrolliert hat.
Ich habe grundsätzlich vorausgesetzt, dass sich dieser Haustechniker (wir haben insgesamt 4 TGA Fachplaner), der sich übrigens nur um Abwasser/Sanitär kümmert, solche Dinge im Zuge seiner Planung kontrolliert bzw. recherchiert hat oder zumindest bei der Baustelleneinweisung eine Kontrolle mit dem Bauunternehmer abgestimmt hat, da er ihm auch die Pläne für die Entwässerung übergeben hat. |