"Du hast ja kein Vertragsverhältnis mit dem Unternehmer, sondern mit dem
Bauherrn. Dieser ist vertraglich an die Unternehmen gebunden, also musst Du
die Schadenersatzansprüche an den Bauherrn stellen..." war mein erster
Gedanke.
Habe ein bisschen gesucht und
ein Dokument gefunden, das das beim ersten
Überfliegen anscheinend bestätigt (Seite 4)
Es gibt doch diesen Passus in den Architektenverträgen über die Vergütung
im Falle einer Bauverzögerung, kannst Du den doch anwenden:
Zitat:
Zitat von VVW Vordruck Dauert die Bauausführung länger als **Monate, so sind die Parteien
verpflichtet, über eine angemessene Erhöhung des Honorars für die Bauüberwachung zu
verhandeln.
Die nachgewiesenen Mehrkosten sind dem Architekten zu erstatten, es sei denn, dass der
Architekt die Bauzeitverlängerung zu vertreten hat. |