AW: Tageslicht am Arbeitsplatz - Pflicht oder Kür?
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Meiner Meinung nach ist ein Verzicht auf Tageslicht nur dort möglich, wo dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Dies ist bei Büroarbeitsplätzen nicht der Fall.
Im Gründe müsste so etwas über eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber geklärt werden.
Also beispielsweise: kein Tageslicht hat folgende Auswirkungen (Gefährdungen) für die dort Beschäftigten: Werden schneller krank, fühlen sich unwohl...
Gegenmaßnahmen: alle 2 h 30 min. Pause in der lichtdurchfluteten Mensa...
Außerdem gibt es ja noch die Forderungen aus den Bauordnungen für Aufenthaltsräume und deren Belichtung. Die ASR setzt dies ja nicht einfach außer Kraft. |