Zitat:
Zitat von Tom 4.1 Ausreichendes Tageslicht
(1) Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Eine Beleuchtung mit Tageslicht ist der Beleuchtung mit ausschließlich künstlichem Licht vorzuziehen.
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Die ausreichende Menge an Tageslicht ist doch auch irgendwo in der ASR geregelt. (Öffnungsanteil)
Ich verstehe diesen Satz so, dass eine Unterschreitung in Einzelfällen möglich ist. Ein dauerhafter Arbeitsplatz ohne Tageslicht aber nicht.