AW: Wie kommt man als Architekt aus dem Vertrag?
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Selbst, ohne Einverständnis des Bauherrn, hat der Architekt kaum eine Chance aus einem Projekt frühzeitig auszusteigen. Besonders nicht mitten in der Ausführung.
Er kann aber gegenüber dem Bauherrn natürlich argumentieren, dass es besser für das Projekt sei und es durch einen Vertrauensverlust keine gemeinsame Basis mehr gibt. Der Bauherr kann dann mit ihm einen Aufhebungsvertrag schliessen.
Da der Architekt in erster Linie ein mängelfreies Werk schuldet, kann er den Weg dorthin ja auch unangenehm für den Bauherrn gestalten in dem er alle DINs und Vorschriften bis zum Äußersten auslegt und bei kleinsten ungünstigsten Parametern (z.B. leichte Temperaturunterschreitungen bei Verarbeitungstemperaturen oder eine nicht vollständig erbrachte Vorleistung oder eine kleine fehlende Entscheidung des Bauherrn oder oder) die Ausführung sofort unterbricht, Behinderung schreibt und allen ausreichende Fristen setzt, so dass der Bauherr den Fertigstellungstermin in weite Ferne rücken sieht.
Außerdem könnte der Architekt auf das Hinzuziehen weiterer Experten (Baustoffprüfer, Fachberater von Firmen) bestehen, die beispielsweise manche Punkte erst genauer anschauen und schriftlich ihr OK geben, bevor es weitergeht.
Normalerweise würde der Architekt dieses Klein-Klein nicht betreiben, aber wenn der Bauherr einen Sachverständigen beauftragt, der ganz genau hinschaut, dann muss sich der Architekt natürlich ebenfalls nach allen Seiten absichern.
Der Bauherr erkennt dann möglicherweise, wie wenig hilfreich sein Verhalten ist und sieht auch nur die Chance mit einem anderen Architekten einen "Neuanfang" zu starten.
Vielleicht fallen Euch auch noch andere Möglichkeiten ein. |