Zitat:
Zitat von Frauky Ein zweiter Fluchtweg ist gemäß meinen Erfahrungen ein Muss - auch wenn er "nachgerüstet" werden muss, weil er im Bestand nicht vorhanden war.
Fluchtfenster als zweiter Fluchtweg in Kindertageseinrichtungen (auch Schulen) wurden bei uns immer von vornherein vom Brandschutzprüfer (Prüfung BS-Konzept) abgelehnt. |
Tom sprach eindeutig von Nordrhein-Westfalen. Da es sich hier um Länderrecht, bzw. individuelle Absprachen mit dem Brandschutz handelt, ist ein Unterschied zu Mecklenburg-Vorpommern durchaus denkbar.