Nach dieser Auslobung hier ist es eine besondere Leistung:
Generalsanierung des Johannes-Butzbach-Gymnasiums Mi...competitionline
Und ich denke auch, das dies so ist.
Ein paar ungeordnete Argumente:
-Besondere Leistungen sind ja (mehr oder weniger) Leistungen, die nicht bei jedem Bauvorhaben zu erwarten sind.
-Befahranlagen sind nicht Bestandteil der Objektplanung, sondern gehören zur Fachplanung Förderanlagen. Daher auch nicht in den anr. Baukosten Objektplanung enthalten.
-Es gibt entsprechende Fachplaner, die diese Konzepte sicher nicht für lau erstellen
-Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind per se besondere Leistungen (in der HOAI aufgeführt)
Es kommt natürlich auch auf den Architektenvertrag an, was hier alles inkludiert ist...