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Archimedes
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Hochschule/AG: Architekt freischaffend

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Datum: 01.12.2013
Uhrzeit: 09:16
ID: 51474



AW: Skonto vor Schlussabnahme #3 (Permalink)
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Skonto ist ohnehin ein leidiges Thema bei dem der Architekt keinen Vorteil, aber möglicherweise viele Nachteile hat.
Skonto ist in der Regel an eine Zahlung innerhalb von 8 bzw. max. 10 Kalendertagen gebunden und es gilt der Zahlungseingang beim Auftragnehmer.

Natürlich ist die Rechnungsprüfung unabhängig von Skontofristen ordentlich und zeitnah durchzuführen, aber Rechnungen gehen häufig ungeplant ein und sind daher in den Arbeitsablauf zusätzlich zu integrieren, da keiner däumchendrehend darauf wartet.
Der Architekt erhält keinen Eil- oder Risikozuschlag um solche Rechnungen (mit Skonto) schneller oder weniger sorgfältig zu prüfen, anderen Rechnungen vorzuziehen oder noch mehr Personal dafür vorzuhalten.

Nicht der Architekt, sondern der Kunde/Bauherr vereinbart das Skonto als Vorteil für sich und muss so auch dafür Sorge tragen, dass er den Auftragnehmer rechtzeitig bezahlt. Die Skontofrist ist nicht gleichzusetzen mit der Frist, die dem Architekten zur Prüfung der Rechnung zur Verfügung steht.
Im schlechsten Fall geht eine umfangreiche Rechnung am Donnerstag mittag vor Ostern ein und das Büro ist durch Feiertage (Karfreitag, Ostermontag) und das Wochenende für 4 Tage geschlossen. Dienstags müßte die Rechnung schon dem Kunden vorliegen, damit er selbst noch drüberschauen kann und die Zahlung rechtzeitig veranlassen kann.
Dafür kann der Architekt doch nichts.

Ich handhabe das so und bin mir sicher, dass das auch OK ist:

Wir senden Rechnungen mit Skontoabzug unmittelbar nach Posteingang an den Kunden (zunächst ungeprüft) zur Kenntnisnahme und mit dem Hinweis, dass wenn er innerhalb von 5 Kalendertagen ab Rechnungseingang (beim Architekten) keine geprüfte Rechnung mit Zahlungsfreigabe von uns erhält, dann selbst, um das ausgehandelte Skonto zu wahren, umgehend eine Zahlung in angemessener Höhe (z.B. 70 - 80 %) veranlasst und uns das mitteilt.
Eine Überzahlung ist allerdings zu vermeiden.

Ein Skontonachlass ist ohnehin kaum auf den vollen Betrag eines Auftrages anzuwenden wegen Sicherheitseinbehalten, vorläufigen Kürzungen usw..
Der Kunde sollte also im eigenen Interesse immer einen Nachlass vereinbaren der nicht an ein Zahlungsziel gebunden ist.

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