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Bei dem privaten Bauvorhaben, welches ich gerade betreue, sind in Abstimmung mit dem Bauherren und während des Verhandlungsgespräches mit Zustimmung des AN folgende Dinge in den VOB-Vertrag aufgenommen worden:
1. Anzahl der maximalen Abschlagsrechnungen (damit Arbeitsaufwand des Architekten einschätzbar wird)
2. X Tage vor Rechnung muss dem Architekten das Aufmaß zugegangen sein (zusätzliche Prüfungszeit um Skonto-Frist zu wahren, nicht jeder Handwerker hat das allerdings während der Vereinbarung verstanden...)
3. Papier- und nicht Emaileingang von Rechnung und Aufmaß sind bedeutend für jeweils den Beginn von Zahl- und Prüffristen
4. damit das Skonto vom AG gezogen werden kann, ist der Tag der Anweisung der Zahlung durch den AG verbindlich nicht der Zahlungseingang beim AN, da der AG nur dies beeinflussen kann (Bearbeitungszeiten der Bank kann der AG nicht beeinflussen)
Bei den Schlussrechnungen ist es mit den Prüffristen wirklich immer schwierig. Ich würde versuchen die Abnahme soweit es geht hinauszuzögern und den AN dazuzubringen, dass er das Aufmaß zur Rechnung eher schickt.
Gordon
__________________ [...selbst das Vertraute ist nur wohl bekannt, solange man darauf verzichtet, genau hinzusehen.] [Daniel Kehlmann] |