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Ja, das Vorgehen halte ich auch für i.O. Auf Schlussrechnungen würde ich das aber trotzdem erst mal nicht beziehen. Was will man da mit Teilzahlungen? Es gibt ja sowieso verschiedene Strategien der Rechnungsstellung. Ein AN kann auch statt einer Schlussrechnung erst mal noch eine letzte Abschlagsrechnung mit 99,9% Leistungsstand stellen - ggf. noch ohne das Paket an Original-Nachweisen, Produktdokumentationen, Stundenzetteln, Lieferscheinen, Fachbauleitererklärung, Schlussaufmaß, etc., das so arbeitsaufwendig ist.
Interessant finde ich in dem PDF den ersten Teil zur Frage der Urkunden-Eigenschaft von Original-Rechnungen. Ich habe bisher regelmäßig Original-Rechnungen korrigiert und noch nie korrigierte Rechnungen vom AN erhalten. Da gibt es offenbar eine Grauzone, in der man sich bewegt, ohne dass es einem bewusst ist.
T. |