Zitat:
Zitat von Kieler Das Vorgehen ist nach meinem Kenntnisstand nicht i.O.
Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 6.3.2012 (Az. 10 U 102/11) entschieden,
dass bei Abzügen, und sind Sie noch so gering, überhaupt kein Anspruch auf
Skontoabzug besteht. |
Typisch Gerichte: Von der Praxis null Ahnung, aber nie um ein praxisfernes Urteil oder einen halbherzigen Vergleich verlegen.