ist jetzt OT, habe aber gerade auf einem Seminar von einer anderen "lustigen"
Entscheidung gehört:
Wenn Dein Bauherr Dir in einem ersten Gespräch eine Kostenvorstellung nennt
und Du nicht gleich (am besten schriftlich) widersprichst, dann ist das eine
Beschaffenheitsvereinbarung (über die Kosten!!) ich glaube der Fall steht auch im
neuen Architektenblatt. Irgendwie fühle ich mich ein bisschen einseitig benachteiligt
im Bauprozess...
Link zum DAB Beitrag (siehe auch nächster Beitrag)