Social Bookmarks:
Mit welcher Begründung (nicht prüfbar) schickst Du die Rechnung denn zurück?
Durch Zustellung der Schlussrechnung läuft ja auch letztlich die 12 Tage Frist zur Abnahme nach (VOB /B §12) und danach wäre die (zumindest formal richtige) Rechnung zu zahlen...
Am besten ist es eigentlich von vorne herein längere Skontofristen mit dem Handwerker zu vereinbaren. Gerade bei größeren Bauherren würde die üblich Skontofrist an der Bürokratie scheitern.
Bis die Rechnung von der Objektüberwachung auf Richtigkeit geprüft wurde und dann den (deutlich längern) Lauf der Firmenbürokratie nimmt, wäre die Frist meist um.
Eine längere Skotofrist bei der Auftragsvergabe auszuhandeln sollte eigentlich kein Problem darstellen. Der Handwerksbetrieb räumt Skonto letztlich nur ein, um möglichst schnell an ihr Geld zu kommen. Der Deal ist so für beide Seiten attraktiv. Ob er das Geld nun aber nach 12 oder 20 Tagen bekommt, ist eher unerheblich und besser als in 6 Monaten... |