Zitat:
Zitat von Florian Mit welcher Begründung (nicht prüfbar) schickst Du die Rechnung denn zurück? |
Nicht prüfbar ist eine Rechnung, wenn die Struktur vom LV abweicht, wenn das Aufmaß mangelhaft ist, wenn die Nachweise wie Original-Stundenzettel & Lieferscheine fehlen. Und der Fall von Kieler setzt ja die Nichtprüfbarkeit voraus.
Mir ist die Diskussion hier langsam zu verworren. Wie Du sagst, ist eine vernünftige Skontofrist eine Lösung; in meiner bisherigen Praxis verzichteten Firmen aber darauf. Oftmals sind ja im VOB-Vetrag noch pauschale Nachlässe von 2-3% vereinbart, da kann der Unternehmer nicht noch ein Skontoabzug verkraften.
Wie ich es kenne, stellen sich die Unternehmer auf die VOB-Prüfspanne von bis zu 2 Monaten ein. Aber ich kenne es auch nicht, dass man Schlussrechnungen verschickt, bevor die Schlussabnahme erfolgt ist. Meine Antwort zur Eingangsfrage lässt sich in dem einen Satz zusammenfassen: Der A. soll sich nicht durch Skontofristen und voreilig gestellte SR unter Druck setzen lassen, weil er für die Folgen (s.o.) haftet.
T.