@mika
Danke, das war der entscheidende Hinweis: Herstellen einer Musterkonstruktion ist in der Ausschreibung vorgesehen. Das heißt für mich, der AN ist für die Durchführung verantwortlich, die Objektüberwachung überwacht /managt den Prozess und der Bauherr kommt mit seinem Planer vorbei und nimmt die Musterkonstruktion ab.
Somit ist die Bemusterung auch nur eine Position von vielen, der lediglich eine größere Aufmerksamkeit zu kommt. Mein Fehler war, dass ich das Herstellen der Musterkonstruktion in den Grundleistungen bzw. den besonderen Leistungen (HOAI bzw. Praxis /Kommentare) der HOAI gesucht habe...
Bei der Recherche bin ich aber auf ein interessantes
Kompendium der AK Berlin gestoßen.
@Flo: Rosa ist das neue 7021!