Noch haben wir in Deutschland Gewaltenteilung
Wäre ja noch schöner wenn das Bauamt entscheidet wer
bauvorlageberechtigt ist.
Also zusammengefasst: Innenarchitekten machen nach Architekten- und
Ingenieurkammergesetz
Planung und Gestaltung von Innenräumen
Nach Landesbauordnung bist Du als eingetragene Innenarchitektin
bauvorlageberechtigt für eben das.
Als Entwurfsverfasser für Gebäude sind in den Listen der Architekten- und
Ingenieurkammern eingetragene Architekten und Bauingenieure "zugelassen".
Für kleinere Gebäude sind auch nicht eingetragene Absolventen der Studiengänge
Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen, nicht aber Absolventen
des Studiengangs Innenarchitektur bauvorlageberchtigt.
Die Antwort auf Deine erste Frage wäre also "nein" gewesen.
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