Brandschutz neuer Fenstersturz im Bestand
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Hallo.
Folgende Situation:
In einem Mehrfamilienwohnhaus (Gebäudeklasse 4) soll ein neues Fenster
hergestellt werden. Dazu wird ein Stahlsturz eingebaut und anschließend
mit Trockenbau verkleidet.
Nach Bauordnung (Hessen) muss die Außenwand F60-A ODER F90-B. Der
Bestand erfüllt F60-A (Mauerwerk und Putz).
Muss die Trockenbaubekleidung auch dieser Brandschutzanforderung gerecht
werden oder kann eine Argumentation wie "untergeordnetes Bauteil", etc eine
Erleichterung bringen? |