Aufmaß und Statische Berechnung : Nebenleistung oder Besondere Leistung
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Hallo. ich habe ein Angebot eines Fassadenbauers für eine Pfosten riegel fassade vorliegen.
Es handelt sich um einen Bestandsbau, die Fassade soll ausgetauscht werden.
Folgende Frage:
unter dem Titel: übergeordnete Leistungen werden
1. die Baustelleneinrichtung,
2. ein Aufmaß (Gebäudeeinmessung),
3. der statische Nachweis
angeboten. Handelt es sich dabei (zumindest bei den Punkten 2. und 3. ) nicht
um Nebenleistungen, die nicht vergütet werden?
Grüße, Michael
ach ja: es heißt natürlich "statische Berechnung" und "Aufmaß" |