Hallo,
hier kommen mehrere Dinge zusammen. Copyright und Urheberrecht sind nicht exakt das gleiche.
Soweit mir bekannt ist, kann ein Copyright verkauft werden, ein Urheberrecht aber nicht, denn der Urheber bleibt ja der selbe...
Was Deine Frage nach der Schöpfungshöhe angeht muss man vorsichtig sein. Richter entscheiden nicht immer gleich und in letzter Zeit gab es auch viele Urteile in diesem Bereich die höchst Umstritten waren.
Für Lichtbildwerke kann es einen Urheberschutz geben, sofern die Schöpfungshöhe ausreichend ist. Wo die Grenzen liegen ist das m.E. nicht ganz eindeutig definiert.
Im Falle von Texturen, freigestellten Personen und Bäumen ist doch eine gewisse Schöpfungshöhe vorhanden. Eine Textur ist ja nicht von sich aus nahtlos kachelbar. D.h. hier muss mit einiger Kreativität ein Bild bearbeitet werden.
Ähnliches gilt für Staffageobjekte. Bei Personenbildern kann aber schon allein die Aufnahme mehrere rechtliche Einschränkungen enthalten: Z.B. das Recht am eigenen Bild und die notwendige Schöpfungshöhe wenn z.B. für das Bild jemand richtig in Szene gesetzt wird.
Sollte das Urheberrecht nicht greifen können immer noch §2 und § 72 UrhG für einfache Lichtbilder zur Geltung kommen.
Unter
FAQ Foto und Urheberrecht | wird das noch etwas genauer beschrieben. Das ist natürlich nur eine Juristenmeinung, die ein Richter vielleicht auch mal anders sieht...
Wichtig ist in der Quelle z.B. folgende Passage:
Zitat:
Wann liegt eine persönliche geistige Schöpfung vor, damit das Foto als Lichtbildwerk geschützt ist?
[...]
Die Individualität kann sich in folgenden Gestaltungsmitteln ausrücken:
- Wahl des Motivs
[...]
- Stimmung besonders gut eingefangen
[...] - Retusche
- Fotomontage
- Collagen |