Hallo zusammen,
es sind immer wieder die drei Fragen zu denen ich bisher nirgends die Anmerkungen oder Erklärungen gefunden habe, die ich suchte... und noch ein weiterer:
- Unterkante konstruktive Bauwerkssohle
... also tatsächlich Unterkante Bodenplatte, auch wenn die Wärmedämmung komplett unterhalb der Platte liegt?
Nach meinem Verständnis, wäre die Dämmung ein fester Bestandteil des gebauten Volumens; läge sie oberhalb der Bodenplatte würde so ein Bauwerk mit entsprechend mehr Höhe geplant und das Volumen der Dämmung mit drin...
Aber es bleibt dabei: Unterkante Bodenplatte - oder?
- Außentreppe
... auch wegzulassen wenn diese, die einzige Erschließungsmöglichkeit in ein Geschoss darstellt?
... kann nach meiner Meinung eigentlich nicht sein - aber wo finde ich etwas darüber?
- Unterkante Balkon
Balkon nicht überdacht also Kategorie c. Höhe also von Unterkante Balkonkonstruktion bis Oberkante Brüstung zu rechnen - richtig?
... und wenn die Außentreppe doch mitgerechnet wird, dann die Höher dieser analog zur Balkonhöhe?
- Abmessungen mit Putz
irgendweie scheine ich dies früher immer überlesen zu haben, aber der Text ist ja ziemlich eindeutig: Zitat:
3.2.1 Brutto-Grundfläche
Für die Berechnung der Brutto-Grundfläche sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z.B. Putz, in Fußbodenhöhe anzusetzen. Konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen bleiben dabei unberücksichtigt.
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